Aktuelle News
Infolge des Klimawandels kommt es in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen fluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich, schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.
Das hat Folgen für die Versicherbarkeit Zehntausender Häuser: Sie werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.
Wer ein hochwertiges technisches Gerät kauft, bekommt häufig auch eine Garantieversicherung angeboten, vor allem in Elektronikmärkten. Die Policen erstatten in der Regel Reparaturkosten für technische Defekte, die nach Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten, und umfassen in manchen Fällen auch einen Diebstahlschutz.
Eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zeigt nun: Lediglich jeder siebte Kunde wird darüber aufgeklärt, was die angebotene Versicherung eigentlich genau leistet. Häufig findet sich beispielsweise eine lange Reihe von Ausschlüssen in den Bedingungen, die aber nicht kommuniziert werden. Damit sind böse Überraschungen im Leistungsfall vorprogrammiert. Auch ein Preisvergleich findet nicht statt, so dass den Kunden nicht klar wird, wie teuer die Policen üblicherweise sind. Im Gegensatz zu Versicherungsvermittlern verfügen die Elektronikverkäufer zudem in der Regel nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung, die bei einer Falschberatung einspringen würde.
Girokonto bald nicht mehr gratis?
31.05.2016
Es galt lange als Selbstverständlichkeit: Wer regelmäßig Geldeingänge ab einer bestimmten Höhe verzeichnet, bezahlt für sein Girokonto nichts. Damit könnte es bald vorbei sein: Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank erschwert den Geldhäusern ihr Brot-und-Butter-Geschäft. Geld zu verwahren bringt keine Zinsen mehr ein, sondern kostet mittlerweile sogar Geld.
Viele Bankkunden spüren das bereits in Form erhöhter oder neu eingeführter Gebühren, beispielsweise für Papierüberweisungen oder Kreditkartenumsätze. Doch auch das kostenlose Girokonto selbst steht zur Disposition. „Die Zeit von weiten Angeboten kostenloser Kontoführung ist aus meiner Sicht vorbei“, diagnostiziert Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon. Und Postbank-Chef Frank Strauß sekundiert: „Es gibt keinen Anspruch auf ein kostenloses Girokonto. Sie zahlen auch für Strom, ein Teil der Bankdienstleistungen ist wie Strom eine Versorgung.“ Offenbar werden die meisten Bankkunden bald umdenken müssen.
Nach dem Abschluss eines Studiums oder einer anderen Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der auch versicherungstechnisch neue Anforderungen stellt. Welche Policen sind nun unverzichtbar?
- Krankenversicherung: aus gutem Grund gesetzlich vorgeschrieben. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen; es sei denn, man ist privat versichert, was Gutverdienern (ab aktuell 56.250 Euro Bruttojahreseinkommen) und Selbstständigen möglich ist.
- Haftpflichtversicherung: muss einfach jeder haben. Die private Haftpflichtpolice deckt nicht nur kleinere Malheurs ab, sondern auch potenziell ruinöse Forderungen, wie sie etwa nach einem Personenschaden durch einen Fahrradunfall erhoben werden können.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: spätestens ab dem ersten Arbeitstag dringend geboten. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist auch in jungen Jahren schon gegeben. Im Laufe des Arbeitslebens scheidet jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig aus – und der Staat zahlt bloß einen Almosen.
Neben dieser Kernvorsorge können je nach persönlichen Umständen auch weitere Policen sinnvoll sein, etwa eine Hausrat-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung. Idealerweise sollten sich Berufseinsteiger individuell zu ihrem Versicherungsschutz beraten lassen.
Indexfonds im Test
19.05.2016
Sie sind seit einigen Jahren der letzte Schrei auch für Privatanleger: Indexfonds, neudeutsch auch Exchange Traded Funds (ETFs) genannt. Sie bilden einen Börsenindex wie etwa den DAX, den Dow Jones oder den Euro Stoxx 50 eins zu eins ab. Das Portfolio des Anlegers entwickelt sich also analog zum gewählten Index. Neben den geringeren Kosten durch den Verzicht auf aktives Management haben die Indexfonds die Tatsache auf ihrer Seite, dass die einschlägigen Indizes langfristig zuverlässig nach oben gehen.
Die Stiftung Warentest hat nun untersucht, wie empfehlenswert diese Anlageklasse tatsächlich ist. Fazit: Als Teil einer ausgewogenen, also auf Streuung setzenden Anlagestrategie sind gute Indexfonds eine lohnenswerte und vergleichsweise sichere Investition. Es kommt allerdings darauf an, sich aus dem mittlerweile riesigen Angebot die richtigen ETFs herauszusuchen. Manche sind spekulativer angelegt, bieten also höhere Renditechancen bei ebenfalls höherem Risiko. Ein bewährter Index wie der MSCI World jedoch ermögliche es, temporäre Wertschwankungen auszusitzen.
Das Fahrrad ist längst mehr als ein bloß praktisches Fortbewegungsmittel, es ist ein Lifestyle-Produkt und Statussymbol – und manche Exemplare sind entsprechend kostspielig. Damit drängt sich die Frage auf, ob und wie man ein hochwertiges Rad versichern sollte.
In der Regel ist ein Fahrraddiebstahl aus Haus oder Wohnung über die Hausratversicherung abgedeckt. Diebstähle im Freien – trotz solider Sicherung – kann man mit einer Extraklausel einschließen, allerdings gilt hier eine Maximalerstattung von meist 1 Prozent der Versicherungssumme; eine Erhöhung kann gegen entsprechenden Aufpreis vereinbart werden. Manche vor allem ältere Policen enthalten noch eine Nachtzeitklausel, die den Schutz zwischen 22 und 6 Uhr aushebelt.
Daneben gibt es gegen Vandalismus oder gegen die Schäden selbst verursachter Unfälle noch Spezialversicherungen, wie auch für den Diebstahlschutz besonders teurer Räder. Hier muss man immer abwägen, wie der Versicherungsbeitrag zum Wert des Fahrrads im Verhältnis steht. Beitragssenkend kann sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall auswirken.