Wohnraum ist in deutschen Ballungsräumen ohnehin knapp und teuer, doch für Studenten gestaltet sich die Suche nach kleinen, bezahlbaren Wohneinheiten besonders schwierig. Und die Zahl der Studienanfänger dürfte noch einige Zeit hoch bleiben, denn die Akademikerquote hierzulande liegt im internationalen Vergleich zurück und soll nach politischem Willen steigen. Zudem zieht es immer mehr ausländische Studenten an deutsche Unis.
Diese große Nische des Immobilienmarktes bedienen zahlreiche Fonds, die sich auf Studentenimmobilien fokussieren. Analysten bescheinigen dem deutschen Markt dabei vergleichsweise hervorragende Aussichten. Denn der Anteil studententauglicher Behausungen in deutschen Großstädten ist, verglichen etwa mit US- oder britischen Metropolen, gering. Keine zehn Prozent der rund 2,7 Millionen Studierenden in Deutschland können ein Wohnheimzimmer in Anspruch nehmen. Die stabile Nachfrage macht die Anlageklasse Studentenimmobilien insgesamt wenig anfällig für Marktschwankungen – ein guter Tipp also für die Diversifizierung eines Sachwerteportfolios.
Computerspiel-Fans können nun auch ihren Spielerfolg versichern
Markus Classen | Keine Kommentare22.12.2015
Es gibt ja prinzipiell nichts, das man nicht versichern könnte. Der Markt bietet Policen gegen Steckenbleiben im Fahrstuhl (passiert einem Deutschen statistisch alle 102 Jahre), gegen Entführungen durch Außerirdische (noch keine Schadensfälle bekannt), gegen den Abstieg des Lieblingsvereins und gegen ein unerwartetes „Nein!“ vor dem Traualtar.
Der Computerspiel-Hersteller Konami hat den Reigen kurioser Versicherungen nun erweitert: In seinem erfolgreichen Ballerspiel „Metal Gear Solid 5: The Phantom Pain“ kann man sich als virtueller Teilnehmer gegen den Diebstahl eigener Ressourcen wie Soldaten oder Waffen versichern. Die Grenze des Virtuellen endet allerdings bei der Bezahlung: Die „MB-Coins“, die für die Police entrichtet werden müssen, gibt es gegen reales Geld.
Stetiges Einkommen für Fondsinvestoren – was können Income-Fonds?
Markus Classen | Keine Kommentare19.12.2015
Ihr Diversifizierungsgrad sucht seinesgleichen: Multi-Asset-Income-Fonds streuen das Anlegerkapital weltweit über verschiedenste Assetklassen. Die dadurch bewirkte Risikobegrenzung erlaubt es, hochrentierliche Investments wie etwa Private Equity und dividendenstarke Aktien zu tätigen. Deren tendenziell höheres Einzelrisiko wird durch die maximale Streuung über nicht korrelierende Anlageklassen ausgeglichen.
Dass der Fondsname „Income“ enthält, geht auf den ausschüttenden Charakter der Mischfonds zurück. Im Gegensatz zu einem thesaurierenden Fonds erhält der Anleger fortlaufend Zinsen und Dividenden – ein „Investoreneinkommen“ also. Es gibt allerdings große Unterschiede zwischen den bisher auf dem deutschen Markt befindlichen Angeboten. Während mancher Fonds keine 200 Einzeltitel versammelt, kommen andere auf über 2.000 Positionen. Anleger sollten daher sehr genau hinschauen, was sich unter dem Label Income-Fonds konkret verbirgt.
Auch wenn in den USA mit einer baldigen Zinswende gerechnet wird, dürfte die lockere Geldpolitik diesseits des Atlantiks noch mindestens mittelfristig Bestand haben. Die Versicherungsunternehmen stellt das vor wachsende Herausforderungen. Um noch auf eine tragfähige Rendite zu kommen, sehen sich immer mehr ihrer Investmentmanager gezwungen, das Anlagerisiko zu erhöhen.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des US-Vermögensverwalters BlackRock, für die Versicherer mit einem verwalteten Vermögen von insgesamt über 6,5 Billionen US-Dollar befragt wurden. Während 2014 noch 33 Prozent der Unternehmen angaben, in den kommenden ein bis zwei Jahren eine riskantere Anlagepolitik fahren zu wollen, sind es diesmal 57 Prozent. Analog dazu halten die befragten Kapitalmarktexperten das anhaltende Niedrigzinsumfeld für das gravierendste Marktrisiko (44 Prozent), während ihnen eine Preiskorrektur von Vermögenswerten (33) lediglich als drittgrößte Gefahr für Investoren erscheint.
Auch Demenzkranke sind prinzipiell schadensersatzpflichtig
Markus Classen | Keine Kommentare09.12.2015
Viele Angehörige von Erkrankten fragen sich, ob eine Demenz nicht eine Deliktunfähigkeit begründet. Die Antwort lautet: Es kommt drauf an. Eine pauschale Regelung gibt es nicht, daher muss in jedem Einzelfall eine individuelle Einschätzung erfolgen. Entscheidend ist die Schwere der Erkrankung.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt daher dringend, nicht auf eine Haftpflichtversicherung zu verzichten. Sie greift nicht nur, wenn die Deliktfähigkeit gegeben ist, sondern unterstützt den Versicherten auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche – unter anderem mit Übernahme der Kosten für Gutachten und einen eventuellen Gerichtsprozess. Eine private Haftpflichtversicherung kostet nur wenige Euro im Monat.